Rechtsgutachten im Auftrag der BAGIV kommt zum Ergebnis: Kopftuchverbot für Unter-14-Jährige zulässig

.

Gutachten zur Frage der Zulässigkeit eines Kopftuchverbotes für Minderjährige unter 14 Jahren,
erstattet von
Professor Dr. Kyrill-A. Schwarz, Universität Würzburg

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Immigrantenverbände in Deutschland (BAGIV) hat heute in der Bundespressekonferenz  das Gutachten zur Frage der Zulässigkeit eines Kopftuchverbotes für Minderjährige unter 14 Jahren vorgestellt.

Ein Kopftuchverbot für Minderjährige unter 14 Jahren wäre nach Auffassung des Würzburger Rechtswissenschaftlers Kyrill-Alexander Schwarz verfassungsrechtlich zulässig. Schwarz stellte am Donnerstag in Berlin ein entsprechendes Gutachten vor. Demnach wäre ein solches Verbot sowohl als Eingriff in das elterliche Erziehungsrecht als auch in die Religionsfreiheit verfassungsgemäß.

Der Jurist berief sich dabei auf die Pflicht des Staates, das Kindeswohl zu schützen. Laut Gutachten könnte der Bund eine entsprechende Regelung treffen, insofern es um die elterliche Sorgepflicht gehe.

Der Präsident der Bundesarbeitsgemeinschaft der Immigrantenverbände in Deutschland, Ali Ertan Toprak, bezeichnete als Auftraggeber des Gutachtens das Kopftuch für Kinder als ein «Symbol der Unterdrückung» von Mädchen und Frauen. Es widerspreche der Gleichberechtigung. Zudem hob er das Recht auf negative Religionsfreiheit der säkularen Muslime hervor, die sich unter Druck gesetzt fühlten. Toprak betonte, dass der Koran das Kopftuch für Kinder und Mädchen an keiner Stelle verlange.

Schwarz erläutert in seiner Begründung, dass der Staat eine Schutzverantwortung für die Achtung der Grundrechte auch für Unter-14-Jährige hat.

Anbei finden Sie das Gutachten: