Das Auswärtige Amt warnt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Ausland bis mindestens Ende April 2020 und informiert die noch im Ausland befindlichen Touristen über die Rückholaktion:
Mehr Info: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/covid-19/2296762
COVID-19
WARNHINWEIS
Stand: 23.03.2020
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Ausland wird bis mindestens Ende April 2020 gewarnt, da mit starken und weiter zunehmenden drastischen Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr, weltweiten Einreisebeschränkungen, Quarantänemaßnahmen und der Einschränkung des öffentlichen Lebens in vielen Ländern zu rechnen ist. Das Risiko, dass Sie Ihre Rückreise aufgrund der zunehmenden Einschränkungen nicht mehr antreten können, ist in vielen Destinationen derzeit hoch.
Noch im Ausland befindliche Touristen sollten zurückreisen, solange es noch Reisemöglichkeiten gibt.
Änderungen der Einreise- und Quarantänevorschriften erfolgen teilweise ohne jede Vorankündigung und mit sofortiger Wirkung. Zahlreiche Reisende sind in mehreren Ländern derzeit betroffen und an der Weiter- oder Rückreise gehindert.
Naturgemäß sind Gefahren entsprechend der Ausbreitung von COVID-19 in einzelnen Ländern oder Gebieten, aber auch je nach Möglichkeit der Schutzmaßnahmen und des Abstands zu anderen Menschen unterschiedlich.
Die verstärkten Einreisekontrollen und Gesundheitsüberprüfungen betreffen insbesondere auch Kreuzfahrtschiffe. Es ist bereits mehrfach zu Verweigerungen des Anlaufens von Häfen gekommen. Mit Verzögerungen, Routenänderungen und in bestimmten Fällen auch Quarantänemaßnahmen durch lokale Behörden ist weiterhin zu rechnen.
Flug- und Schiffsreisende aus China, Japan, Südkorea, Iran und Italien und von dort auch ggf. auch Bahn- und Busreisende müssen bei der (Wieder-)Einreise nach Deutschland mit Kontrollen rechnen und eine Aussteigekarte ausfüllen. Dies dient der Nachverfolgung von Kontaktpersonen, wenn sich ein Mitreisender später als Träger des Covid-19 herausstellen sollte.
An den Landgrenzen werden wieder Grenzkontrollen durchgeführt, wobei Reisende ohne triftige Gründe zurückgewiesen werden. Zahlreiche kleinere Grenzübergänge zu Österreich sind geschlossen.
Der Warenverkehr, Berufspendler, aber auch Reisende zur Rückkehr an ihren Wohnort können weiterhin reisen, sofern sie keine Krankheitssymptome aufweisen.
Bei Anhaltspunkten für eine Erkrankung mit dem COVID-19 im grenzüberschreitenden Verkehr nach Deutschland wird die Bundespolizei unverzüglich die örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden hinzuziehen. Diese nehmen im Einzelfall die medizinische Bewertung vor und entscheiden über eine etwaige Behandlung.
– Unternehmen Sie derzeit keine touristischen Reisen ins Ausland.
– Nutzen Sie als Tourist umgehend noch bestehende Reiseverbindungen für eine schnellstmögliche Rückreise nach Deutschland, so lange es von Ihrem Aufenthaltsland noch kommerzielle Flug- bzw. Landverbindungen gibt.
– Wenden Sie sich als Pauschalurlauber an Ihren Reiseveranstalter.
– Sollte aus Ihrem Aufenthaltsstaat keine Rückreisemöglichkeit mehr geben, registrieren Sie sich in unserem Rückholprogramm. Nähere Informationen finden Sie in unseren FAQ zur Rückholaktion.
– Überprüfen Sie Ihren Reisekrankenversicherungsschutz und erweitern Sie ggf. Ihren Versicherungsschutz um eine Rückholung.
– Erkundigen Sie sich bei notwendigen Reisen vor Reiseantritt bei der Vertretung Ihres Reiseziels nach aktuellen Einreise- und möglichen Quarantänebestimmungen und Einreisesperren bei bestimmten Voraufenthalten.
– Achten Sie auf einen ausreichenden Vorrat an notwendigen Medikamenten auch für den Fall eines verlängerten Aufenthalts im Ausland.
– Bereiten Sie sich auf möglicherweise zusätzliche Kosten bei einem verlängerten Aufenthalt vor und lassen Sie ggf. Ihren Kreditrahmen erhöhen.
– Rechnen Sie bei angeordneten Quarantänemaßnahmen nicht mit einer Rückholung durch Ihren Reiseveranstalter oder die Bundesregierung, sondern befolgen Sie die Anordnungen lokaler Gesundheitsbehörden.
– Beachten Sie die Informationen im Merkblatt COVID-19 sowie auf den Seiten der WHO, des RKI sowie der BZgA.
– Informieren Sie sich vor Rückkehr aus einem Risikogebiet beim RKI und beachten Sie die ausführlichen Informationen zu Reisebeschränkungen und Grenzkontrollen des BMI.
– Beachten Sie auch die ausführlichen Hinweise des Bundesgesundheitsministeriums der Bundesregierung zum Coronavirus in Deutschland.
– Achten Sie auf Hinweise und befolgen Sie stets die Anweisungen lokaler Behörden.
– Eine Übersicht über aktuelle Fallzahlen für einzelne Länder bietet die Johns Hopkins CSSE.