Die Bundesregierung hat ein Maßnahmepaket zur Soforthilfe für Kleinunternehmen, Solo-Selbstständige sowie Angehörige der Freien Berufe entwickelt. Die Antragsstellung erfolgt über die jeweiligen Bundesländer. Die Fördergelder können je nach Bundesland variieren, da in einigen eine Bezuschussung durch die jeweilige Landesregierung erfolgt.

Die wichtigsten Informationen für die einzelnen Bundesländer sind auf dieser Seite zusammengefasst.

 

Baden-Württemberg:

Wer ist berechtigt? Gewerbliche sowie Sozialunternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten, Solo-Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe.

Wie viel Fördergeld ist möglich? Das Fördergeld variiert je nach Unternehmensgröße (Anzahl der Beschäftigten) zwischen 9.000 und 15.000 Euro.

Mehr Informationen finden Sie hier.

 

Bayern:

Wer ist berechtigt? Gewerbliche (Kleinst-) Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten, Solo-Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe.

Wie viel Fördergeld ist möglich? Das Fördergeld variiert je nach Unternehmensgröße (Anzahl der Beschäftigten) zwischen 5.000 und 30.000 Euro.

Mehr Informationen finden Sie hier.

 

Berlin

Wer ist berechtigt? (Kleinst-) Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten, Solo-Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe.

Wie viel Fördergeld ist möglich? Das Fördergeld variiert je nach Unternehmensgröße (Anzahl der Beschäftigten). Die maximale Fördersumme beträgt 15.000 Euro.

Mehr Informationen finden Sie hier.

 

Brandenburg:

Wer ist berechtigt? Gewerbliche (Kleinst-) Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten, Solo-Selbstständige sowie Angehörige der Freien Berufe.

Wie viel Fördergeld ist möglich? Das Fördergeld variiert je nach Unternehmensgröße (Anzahl der Beschäftigten) zwischen 9.000 und 60.000 Euro.

Mehr Informationen finden Sie hier.

 

Bremen:

Wer ist berechtigt? (Kleinst-) Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten, Solo-Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe. Bisher sind nur Formulare für bis zu 9 Beschäftigten online verfügbar. Die weiteren Formulare werden in Kürze zur Verfügung gestellt.

Wie viel Fördergeld ist möglich? Das Fördergeld variiert je nach Unternehmensgröße (Anzahl der Beschäftigten) zwischen 5.000 und 20.000 Euro.

Mehr Informationen finden Sie hier.

 

Hamburg:

Wer ist berechtigt? Kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten, Solo-Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe.

Wie viel Fördergeld ist möglich? Das Fördergeld variiert je nach Unternehmensgröße (Anzahl der Beschäftigten) zwischen 2.500 und 25.000 Euro.

Mehr Informationen finden Sie hier.

 

Hessen:

Wer ist berechtigt? (Kleinst-) Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten, Solo-Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe.

Wie viel Fördergeld ist möglich? Das Fördergeld variiert je nach Unternehmensgröße (Anzahl der Beschäftigten) zwischen 10.000 und 30.000 Euro.

Mehr Informationen finden Sie hier.

 

Mecklenburg-Vorpommern:

Wer ist berechtigt? (Kleinst-) Unternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten, Solo-Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe.

Wie viel Fördergeld ist möglich? Das Fördergeld variiert je nach Unternehmensgröße (Anzahl der Beschäftigten) zwischen 9.000 und 40.000 Euro.

Mehr Informationen finden Sie hier.

 

Niedersachsen:

Wer ist berechtigt? (Kleinst-) Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten.

Wie viel Fördergeld ist möglich? Das Fördergeld variiert je nach Unternehmensgröße (Anzahl der Beschäftigten) zwischen 9.000 und 15.000 Euro.

Mehr Informationen finden Sie hier.

 

Nordrhein-Westfalen:

Wer ist berechtigt? (Kleinst-) Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten, Solo-Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe.

Wie viel Fördergeld ist möglich? Das Fördergeld variiert je nach Unternehmensgröße (Anzahl der Beschäftigten) zwischen 9.000 und 25.000 Euro.

Mehr Informationen finden Sie hier.

 

Rheinland-Pfalz:

Wer ist berechtigt? (Kleinst-) Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten, Solo-Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe.

Wie viel Fördergeld ist möglich? Das Fördergeld variiert je nach Unternehmensgröße (Anzahl der Beschäftigten) zwischen 9.000 und 15.000 Euro.

Mehr Informationen finden Sie hier.

 

Saarland:

Wer ist berechtigt? (Kleinst-) Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten, Solo-Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe.

Wie viel Fördergeld ist möglich? Das Fördergeld variiert je nach Unternehmensgröße (Anzahl der Beschäftigten) zwischen 3.000 und 10.000 Euro.

Mehr Informationen finden Sie hier.

 

Sachsen:

Wer ist berechtigt? (Kleinst-) Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten, Solo-Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe.

Wie viel Fördergeld ist möglich? Das Fördergeld variiert je nach Unternehmensgröße (Anzahl der Beschäftigten) zwischen 9.000 und 15.000 Euro. Zusätzlich bietet Sachsen ein Soforthilfe-Darlehen („Sachsen hilft“) an. Die Darlehenssumme beträgt zwischen 5.000 und 50.000 Euro.

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Sachsen-Anhalt:

Wer ist berechtigt? (Kleinst-) Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten, Solo-Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe.

Wie viel Fördergeld ist möglich? Das Fördergeld variiert je nach Unternehmensgröße (Anzahl der Beschäftigten) zwischen 9.000 und 25.000 Euro.

Mehr Informationen finden Sie hier.

 

Schleswig-Holstein:

Wer ist berechtigt? (Kleinst-) Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten, Solo-Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe.

Wie viel Fördergeld ist möglich? Das Fördergeld variiert je nach Unternehmensgröße (Anzahl der Beschäftigten) zwischen 9.000 und 15.000 Euro.

Mehr Informationen finden Sie hier.

 

Thüringen:

Wer ist berechtigt? (Kleinst-) Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten, Solo-Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe.

Wie viel Fördergeld ist möglich? Das Fördergeld variiert je nach Unternehmensgröße (Anzahl der Beschäftigten) zwischen 5.000 und 30.000 Euro.

Mehr Informationen finden Sie hier.