Unterstützung für Terre des Femmes e. V. – BAGIV für die Freiheit von Mädchen
Unter dem Titel „Nein zu einem Kopftuchverbot für Minderjährige!“ wurde kürzlich eine
„migrationspädagogische Stellungnahme“ durch mehr als 100 „diskriminierungskritische Pädagog*innen“ in Umlauf gebracht. Unter ihnen befinden sich einige bekannte Persönlichkeiten aus der pädagogischen Praxis und der Wissenschaft. Sie wenden sich gegen die von mittlerweile über 30.000 Personen unterzeichnete Petition „Den Kopf frei haben“ von TERRE DES FEMMES.
Als Menschenrechtsorganisation für Frauen hatte TERRE DES FEMMES ein Kopftuchverbot für muslimische Schülerinnen in Schule und Vorschule gefordert.
Präsident der Bundesarbeitsgemeinschaft der Immigrantenverbände in Deutschland(BAGIV), Ali Ertan Toprak nimmt wie folgt Stellung:
„Wir, die BAGIV, drücken TERRE DES FEMMES unsere Solidarität und unsere Unterstützung für die angegriffene Petition aus.“
Die angeblich „diskriminierungskritische Pädagog*innen“ stärken objektiv konservative und säkularfeindliche islamische Kreise in Deutschland, die ihr Bild von der Frau als ein zu verbergendes Sexualobjekt schon bei Kindern und Jugendlichen verbreitet und geschützt sehen wollen. Sie benutzen dafür schamlos demokratische Grundwerte wie „Selbstbestimmung“ und „Religionsfreiheit“ als Deckmantel.
Während in der islamischen Welt immer mehr junge Frauen gegen alle Widerstände und unter Gefahr für Leib und Leben ihr Kopftuch in echter Selbstbestimmung ablegen, wollen interessierte Kreise hierzulande schon Kinder und Jugendliche in Gläubige und Ungläubige, in Reine und Unreine spalten. Eine kritische Überprüfung und Würdigung des tatsächlich diskriminierenden, sexualisierenden und der Scharia folgenden Charakters des Kopftuchs unterbleibt bei den Gegner/Innen von TERRE DES FEMMES – für jede objektiv urteilende und aufklärerisch orientierte Pädagogik ein Schlag ins Gesicht!
Wir sprechen uns als BAGIV gegen alle Sonderrechte für Muslimi/nnen aus. Das im Grundgesetz garantierte Recht auf die Freiheit des Bekenntnisses und auf eine ungestörte Religionsausübung beinhaltet unserer Ansicht nach nicht das Recht, eigene religiöse Normen, die selbst innerislamisch sehr umstritten sind, im öffentlichen und staatlich mediatisierten Raum gegen die von Staat und Gesellschaft demokratisch festgesetzten Regeln durchzusetzen.
Zu diesem geschützten Raum gehört auch die Schule. Wenn die Forderung „Wehret den Anfängen!“ irgendwo einen Sinn macht, dann ganz gewiss hier, in der Schule, wo die Grundlagen gelegt werden für die freie und selbstbewusste Entwicklung der jungen, autonomen Persönlichkeit, unbelastet von selbstdiskriminierenden „Apartheids“-Regeln, die die Gesellschaft in ein verachtetes „Ihr“ und ein moralisch höherwertiges „Wir“ spalten wollen. Nichts anderes ist der tiefere objektive Sinn und Zweck des Kopftuches.
In Schule und Kindergarten, wo selbstbestimmtes Denken und Handeln gelernt wird, hat ein Kopftuch nichts zu suchen. Es widerspricht wichtigen pädagogischen Ziele, die für die Entwicklung und den Zusammenhalt unserer Gesellschaft unverzichtbar sind. Dies den PädagogInnen der Gegen-Erklärung zu TERRE DES FEMMES’ Petition erklären zu müssen, macht uns fassungslos.
Zum Schluss erwarten wir, dass die so sehr am Selbstbestimmungswert orientierten „diskriminierungskritischen Pädagog*innen“ sich mit gleicher Vehemenz öffentlich dem Zwang zum Kopftuch für Minderjährige widersetzen, der vom politischen Islam propagiert wird. Nicht mal der Koran verlangt eine Verschleierung von Minderjährigen. Wie kann man dann in diesem Fall mit Religionsfreiheit argumentieren?
Mädchen und Jungen sollen in der Schule frei sein, sich bewegen dürfen, unverhüllt, selbstbestimmt Denken und Handeln lernen. Das Kopftuch hat mit dieser Freiheit und Selbstbestimmung nichts zu tun.